Energieberatung

Die neue Energieeinsparverordnung (ENEV 2008) trat am 01. Oktober 2007 in Kraft.

Daraus ergibt sich vor allem für Verkäufer und Vermieter von Immobilien die Pflicht einen Energieausweis für Ihr Objekt zu erstellen. Käufer oder Mieter haben das Recht sich den Energieausweis vor Vertragsabschluss zeigen zu lassen.

Es wird zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis unterschieden:

Beim Verbrauchsausweis werden die reinen Verbrauchsdaten erfasst und angegeben. Dadurch hat dieser Ausweis natürlich eine geringe Aussagekraft.

Der Bedarfsausweis wird auf der Basis der Gebäudeeigenschaft ermittelt und ermöglicht somit eine Vergleichbarkeit des energetischen Zustands und Qualität eines Gebäudes. Der Energieberater überprüft den Zustand des Gebäudes hinsichtlich seiner technischen und baulichen Eigenschaften (Bausubstanz, Fenster, Heizungsanlagen usw.) Bei Bedarf gibt der Energieberater auch Modernisierungsempfehlungen.

Wohngebäude die bis zum 31.12.1965 erbaut wurden benötigen seit 01.07.2008 einen Energieausweis. Dabei gilt, dass Verkäufer/Vermieter von Wohngebäuden mit max. 4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1977 (wenn noch keine energetische Sanierung vorgenommen wurde) seit 01.10.2008 einen bedarfsorientierten Energieausweis benötigen.

Bei Wohngebäuden, die ab 01.01.1966 erbaut wurden ist ein Energieausweis ab 01.01.2009 Pflicht. Auch hier wird der bedarfsorientierte Energieausweis benötigt, wenn der Bauantrag vor dem 1977 gestellt wurde und noch keine energetische Sanierung vorgenommen wurde.

Für sanierte Wohngebäude besteht die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfsorientierten Ausweis und dem Verbrauchsausweis.

Für Mehrfamilienhäuser gilt: Der Energieausweis ist erstmals beim Mieter- oder Eigentümerwechsel einer Einzelwohnung fällig und wird für das gesamte Wohngebäude ausgestellt.

Der Energieausweis ist jeweils 10 Jahre gültig.

Die Erstellung des Ausweises erfolgt durch zugelassene Energieberater.

In unserem Büro verfügen wir über die Zulassung

"geprüfter Energieberater im Handwerk"

Einen gültigen Energieausweis können Sie also bei einem Verkauf bzw. einer Vermietung über unser Büro unkompliziert direkt durch uns erstellen lassen.

Wir beraten Sie dazu gerne. Sprechen Sie uns einfach an!